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Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, aufgrund der besonderen Situation während der Behandlung beim Zahnarzt ist zur Vorbeugung von durch Tröpfcheninfektion übertragbaren Krankheiten ein besonderes Risikomanagement notwendig. Diese Maßnahmen nach der Vorgabe des RKI werden bei uns nicht erst seit der Corona-Pandemie strikt eingehalten. Darauf haben Sie mein Wort.

Stefan Bieger

Die Bundeszahnärztekammer äußert sich dazu folgendermaßen:

Liebe Patientinnen und Patienten, trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Risiko.

Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.

Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit Mund-Nasen- Schutz und Handschuhen durchgeführt. Jede Praxis verfügt zudem über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.

Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert Koch-Instituts, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
Ein Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Deshalb ist er nun auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen vorgeschrieben.

Die Zahnarztpraxen achten darüber hinaus darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist, und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.

Die Patienten können also alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. In Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.

Ihre
Bayerische Landeszahnärztekammer Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Alle Informationen zum Thema Covid-19 in Zusammenhang mit Zahnärztlicher Behandlung finden Sie hier:

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19.html